Zurrgurte und Spanngurte
Zurrgurte bzw. Spanngurte zur Ladungssicherung
Spanngurte oder Zurrgurte, sind die gängigsten Hilfsmittel zur Ladungssicherung.
Ob Privatperson mit dem PKW oder PKW Anhänger, der Handwerker mit dem Transporter oder die Spedition mit dem LKW, der Zurrgurt ist das bekannteste und am häufigsten eingesetzte Ladungssicherungsmittel.
Mit Zurrgurten werden Gegenstände gegen das verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen gesichert.
Art der Zurrgurte
Spanngurte in der Ladungssicherung bestehen aus dem Werkstoff Polyester.
Zum spannen werden Klemm-, Ratschen- oder Hebelspannschlösser eingesetzt.
Bei zweiteiligen Zurrgurten sind die Enden mit einem Fitting oder Endbeschlag versehen.
Diese Endbeschläge sind zum Einsetzen in Zurrschienen oder Zurrösen geeignet.
Einteilige Zurrgurte haben keine Endbeschläge. Die Enden des Gurtbandes werden durch das jeweilige Spannschloss gezogen und verspannt.
Gurte mit hohen Belastbarkeiten werden aus Polyester(PES) gefertigt und sind mit einem blauen, fest vernähtem Etikett versehen. Gurte mit anders farbigen Etiketten sind nicht zur Ladungssicherung zugelassen!
Pflichtangaben auf den Etiketten
Auf den Etiketten sollten folgende wichtige Daten enthalten sein wie:
-die Europäische Norm DIN 12195-2
-die zulässige Zugkraft LC im direkten Zug,
-die Handkraft SHF
-die Vorspannkraft STF der Ratsche
-Material
-Herstellungsdatum
-Länge des Gurtes
-Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers
-Hersteller mit Namen oder Kürzel
-Dehnung bei zulässiger Höchstlast
Eine niedrigere Dehnung von 4 – 5% Prozent ist besonders bei langen Zurrgurten ideal.
Vereinzelt sind auch Hinweise auf eine GS Prüfung zu finden.
Ablegereife von Spanngurten
Wann darf ein Spanngurt nicht mehr verwendet werden?
Zurrmittel dazu gehören Zurrgurte bzw. Spanngurte aus Polyester, sind vor ihrer Verwendung auf Mängel zu kontrollieren.
Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, dürfen die Zurrmittel nicht mehr verwendet werden.
Ein Verfallsdatum für Zurrgurte gibt es nicht. Ein Zurrgurt darf solange verwendet werden, bis er seine Verschleißgrenze erreicht hat. Diese Verschleißgrenze wird Ablegereife genannt.
Mängel die zur Ablegereife von Zurrgurten führen sind im folgenden aufgelistet:
Spannmittel – Gurtband:
-Einschnitte oder Risse im Gurtbandgewebe von mehr als 10%
-aufgetrennte Nähte
-Verformungen durch Wärmeeinfluss
-Schäden durch aggresive Stoffe z.B. ätzende Chemikalien
Spannelement – Ratsche und Haken:
-Verschleiß an den Zahnkränzen
-Verformungen des Spannelements an der Schlitzwelle des Transportschiebers
-gebrochener Spannhebel
-Aufweitung des Hakens um mehr als 5%
-Brüche, Aufrisse, bleibende Verformung, erhebliche Korrosion
Kennzeichnung Label/Etikett:
-nicht lesbare Daten auf dem Etikett
-fehlendes oder abgerissenes Label bzw. Etikett
Zurrmittel wie Spanngurte müssen jährlich durch einen Sachkundigen kontrolliert und zu dokumentieren werden.
Bei scharfkantigem Ladegut kann mit Hilfe von Kantenschützern die Lebenserwartung der Gurtbänder verlängert werden.
Hochwertige Zurrgurte und Spanngurte haben wir in unserem Sortiment vorrätig.